Immer wieder bekommen wir Anfragen von unseren Kunden, ob wir auch Wartungsverträge anbieten, wo eigentlich die Vorteile darin liegen und ob sie zu bestimmten Wartungen verpflichtet seien.
Der erste Punkt ist schnell beantwortet: Selbstverständlich, wir empfehlen es sogar, die regelmäßige Wartung und Kontrolle verschiedener Bauelemente in professionelle Hände zu legen. Zum dritten Punkt: Gibt es Verordnungen darüber, was wann und wie oft und in welcher Weise überprüft werden muss? Ja, die gibt es. Neben einigen speziellen Details in den länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen gilt grundsätzlich und bundesweit:
- Sogenannte kraftbetätigte Türen und Tore müssen mindestens einmal jährlich auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
- In bestimmten Fällen kann es sein, dass der entsprechende Zulassungsbescheid eine kürzere Wartungsfrist vorgibt.
- Diese sicherheitstechnische Prüfung darf nur durch einen fachkundigen Betrieb durchgeführt werden.
- Dieser beurteilt die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen und überprüft sie mit geeigneter Messtechnik.
- Abschließend müssen die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung dokumentiert werden, um sie in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Was gilt für Brandschutztüren?
Brandschutztüren und -tore sind natürlich ebenfalls regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen. So müssen zum Beispiel die Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Und wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Bestimmungen auch für Sie und Ihren Betrieb zutreffen? Fragen Sie uns einfach! Wir beraten Sie gern im Vorfeld, schauen uns die Anforderungen bei Ihnen vor Ort genau an und definieren bei Bedarf den individuellen Wartungsaufwand – auf Wunsch auch für einen maßgeschneiderten Wartungsvertrag.
Warum sollte überhaupt gewartet werden?
Als erfahrener Metallbaubetrieb und angesichts unzähliger durchgeführter sicherheitstechnischer Prüfungen legen wir Ihnen die Wartung von Türen und Toren sowie allem, was sich mit oder ohne Motor bewegt, dringend ans Herz. Im gewerblichen und öffentlichen Bereich ist diese Überprüfung in aller Regel mindestens einmal pro Jahr verpflichtend.
Dabei wird von uns kontrolliert, ob alles vorschriftsmäßig läuft, ob alles korrekt eingestellt ist, ob die vorgegebenen Maße stimmen und ob beispielsweise eine Abschaltautomatik funktioniert. Punkte, die nicht optimal sind, korrigieren wir sofort. Darüber hinaus führen wir – insbesondere für die Lebensdauer – sinnvolle Instandhaltungsmaßnahmen durch.
Vorteile eines Wartungsvertrags
Bitte unterschätzen Sie das nicht! Gerade für eine deutlich längere Lebensdauer sind diese regelmäßigen, vorbeugenden Maßnahmen wichtig, denn oft kommen unsere Kunden erst zu uns, wenn bestimmte Teile schwergängig oder kaputt sind. Dies gilt entsprechend für den privaten Bereich, wo eine jährliche Überprüfung ebenso relevant ist. Schließlich fahren Sie doch Ihr Auto auch regelmäßig zur Inspektion in die Werkstatt, oder?
Doch das eigentlich Entscheidende an einem Wartungsvertrag mit der Firma Lipphardt ist: Sie müssen sich nicht selbst kümmern! Wir achten pünktlich auf die vorgeschriebenen Termine und stimmen uns rechtzeitig dazu mit Ihnen ab – keine vergessene Überprüfung mehr. In aller Regel vereinbaren wir mit Ihnen einen vorteilhaften Festpreis für eine Laufzeit von 5 Jahren und für eine vorab bestimmte Anzahl an Bauteilen.
Also, zurücklehnen und die Profis machen lassen!
TIPP:
Ausführliche Informationen zum Thema Wartungen finden Sie in unserem Blogartikel:
Wartungen von Tür- und Toranlagen