Brand- und Rauchschutz in öffentlich zugänglichen Gebäuden und in Unternehmen jeder Art ist extrem wichtig. Schließlich können die unterschiedlichen Installationen im Falle eines Falles Leben retten!
Immer wieder werden wir dabei auch von Pflegeheimen beauftragt. Doch nicht nur hier sind die Maßnahmen unverzichtbar, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern möchten.
Brand- und Rauchschutz hat oberste Priorität
Für öffentliche Gebäude, in denen auch Publikumsverkehr vorkommt, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl an Vorschriften bestimmt. Einige davon betreffen den Brand- und Rauchschutz. Dabei ist zunächst zu beachten, dass sich die Maßnahmen wenig voneinander unterscheiden – der Rauchschutz wird in jedem Fall gleich mitgedacht. Schließlich ist der gefährliche Rauch bei einem Feuer die weitaus größere Gefahr für das Leben.
Die wichtigsten Vorkehrungen sind:
- Bereiche abtrennen, um die Ausbreitung von Feuer zu stoppen oder zu verlangsamen
- Einbau von geprüften Brandschutztüren mit geeigneter Widerstandsklasse
- Berücksichtigen von Panikfunktionen in den Türen
- Verwendung spezieller Glasscheiben in Zwischentüren
In sicheren Händen
Selbstverständlich gehören zu den Schutzmaßnahmen auch Punkte wie ausreichend Feuerlöscher, Feuermelder, Freihalten der Fluchtwege, Rettungspläne, Rauchverbote, regelmäßige Wartungen und nicht zuletzt Personalschulungen. Doch wenn es um bauliche Maßnahmen geht, kommen oft wir von der Firma Lipphardt ins Spiel.
Unsere gut ausgebildeten Profis kennen die gesetzlichen Bedingungen und können jedes Unternehmen und jede Einrichtung individuell beraten und so den Bedarf an der passenden Brandschutzausrüstung feststellen.
Wichtig: die Brandschutz-Prüfung
Nach jeder Neuinstallation ist eine Erstprüfung vorgeschrieben. Auch die in bestimmten Abständen – in der Regel jährlich – notwendigen Begehungen und Instandhaltungsarbeiten führen unsere Fachleute sorgfältig durch. Dabei orientieren wir uns streng an die gesetzlichen Vorgaben zu Prüffristen und Prüfumfang für die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen.
Wir appellieren stets an die Verantwortlichen, die Fristen unbedingt einzuhalten. Denn die Prüfungen bilden eine wesentliche Grundlage für die Gewährleistung der schützenden Funktionen. Und im Ernstfall ist der Schaden groß, falls die entsprechenden Fristen nicht eingehalten wurden.
Sicherheit für alle
Bei der Planung von Brandschutzkonzepten in öffentlichen Gebäuden ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich dort Menschen aufhalten, die sich in dem Gebäude nicht auskennen. Daher müssen alle Fluchtwege so gestaltet sein, dass sich auch ortsunkundige Personen schnell außer Gefahr bringen können.
Für alle öffentlichen Einrichtungen schreibt das Gesetz mindestens zwei Fluchtwege vor, die entweder ins Freie oder einen geschützten Bereich führen. Neben einer klaren Kennzeichnung zählen auch bestimmte Panikfunktionen an Türen – und vor allem an Außentüren – zu den wichtigsten Installationen. Am besten geeignet sind dafür durchgehende Bügel anstelle von einfachen Drückern.
Besondere Vorkehrungen für den Ernstfall
Bei allen größeren Gebäuden mit mehreren (Wohn-)Einheiten sind diese in mehrere Abschnitte zu unterteilen. Die einzelnen Abschnitte müssen durch Brandwände und durch Brandschutztüren voneinander getrennt sein. Vorgeschrieben ist, dass ein Abschnitt zum anderen mindestens 10 Minuten rauchdicht abgeriegelt werden kann. In den Fluren geschieht das idealerweise mittels Aluminiumtüren, die auch Glaselemente für mehr Lichteinfall besitzen dürfen. In dem Fall muss es sich um spezielle, mit Gas gefüllte Brandschutzscheiben handeln, die bei Wärme aufquellen. Um die Dichtigkeit im Falle von Rauchentwicklung zu gewährleisten, werden solche Türen in der Regel mit absenkbaren Bodendichtungen ausgestattet, die im geschlossenen Zustand nach unten gedrückt werden. Darüber hinaus verfügen raumtrennende Türen insbesondere auch in Pflegeheimen über eine Aufhaltung. Dank einer sogenannten Rauchmeldezentrale (RMZ) werden diese automatisch geschlossen, sobald Rauch registriert wird.
Doch Brandschutztüren mit Glaseinsätzen (Rohrrahmentüren) werden in vielen öffentlichen Gebäuden nicht nur als Trennelemente zwischen Brandschutzabschnitten eingebaut. Häufig sind sie auch als Zugangselemente zu finden und oftmals wie eine moderne Haustür ausgestattet – z. B. mit E-Öffner, Außen-Stoßgriffen, Panik- oder Motorriegelschlössern, einem Drehtürantrieb usw.
Brandschutztüren mit Widerstandsklasse
Die meisten Türen, die wir verbauen, weisen eine Widerstandsklasse von T30 bis T90 auf, T120 kommt sehr selten vor. Dabei handelt es sich jeweils um die Zeit, die eine Tür für ihren Funktionserhalt gewährleisten muss. Im privaten Bereich kommen meist Türen mit T30 zum Einsatz, im Bereich von Heizungen sind die T30-Ausführungen (aus Stahl) sogar Vorschrift.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in diesem sensiblen Bereich, damit Sie nicht nur ein gutes Gewissen haben, sondern auch sicher sein können, Ihre Mitmenschen optimal zu schützen. Sprechen Sie uns einfach an!