Metallbau Lipphardt
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Lipphardt Metallbau

Innungsbetrieb aus Göttingen

Blog - nützliche Tipps und Infos aus dem Metallbau!

Wartung von Türen und Toranlagen

Alle motorbetriebenen Tore und Türen sowie Brandschutztüren in der Industrie, im Gewerbe wie auch in öffentlichen Gebäuden müssen mindestens einmal im Jahr einer Inspektion unterzogen und gewartet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben!

Inspektion / Wartung für die Industrie und Hausverwaltung

Viele kennen diese Vorschrift nicht, andere denken nicht regelmäßig daran. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie für die routinemäßigen Inspektionen beachten sollten und worum es dabei überhaupt geht.

Wartungsarbeiten: notwendig oder lästige Pflicht?

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“ – unter dem Punkt 10.2 der Arbeitsstättenrichtlinie – ist folgendes festgelegt:

(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. […]

(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).“

Sicherheit steht immer im Vordergrund

Was folgt daraus? Es geht darum, Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten, Gefahren zu minimieren und Unfälle zu vermeiden. Eine Inspektion der mittels eines Motors betriebenen Türen und Tore sowie von Brandschutztüren muss mindestens einmal im Jahr sowie nach wesentlichen baulichen Veränderungen stattfinden und von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

In Abhängigkeit von den jeweiligen Zyklen, wie häufig sie benutzt werden, kann eine Überprüfung auch zwei Mal im Jahr notwendig werden. Das betrifft übrigens alle Arten von Türen und Toren, darunter Drehflügeltüren, Drehkreuze, Drehtore, Karuselltüren, Kipptore, Schiebetore, Schiebetüren, Rolltore und Sektionaltore. Und was viele nicht wissen: Die Vorschrift gilt sogar für Privathaushalte, sofern sie Personal beschäftigen, das die kraftbetätigten Tore bedienen muss!

Außerdem muss die Prüfung dokumentiert werden. Der Prüfbericht ist vom Auftraggeber zwingend abzulegen und dient als Nachweis der vorgeschriebenen Pflicht. Darüber hinaus erhalten die geprüften Türen und Tore eine Prüfplakette als für jeden sichtbares Zeichen.

Und wie wird geprüft? Das gibt in der Regel der Hersteller der Türen und Tore anhand eines Pflichtenheftes vor. Es beinhaltet Checklisten, die entsprechend der vorhandenen, verbauten Komponenten abgearbeitet werden, so dass kein Prüfpunkt vergessen oder übersehen werden kann. 

Fenster, Türen und Tore – lang sollen sie leben!

Wir empfehlen dringend, bei dieser Gelegenheit der Prüfung auch eine vollständige Wartung und bei Bedarf eine Reparatur der relevanten Bauteile durchführen zu lassen. Solche Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Sicherheit und der Langlebigkeit und gewährleisten die zuverlässige Funktion.

Im Grunde gilt das für sämtliche beweglichen Bauteile, also gleichermaßen für nicht motorbetriebene Türen und Tore. Auch sie sollten von Zeit zu Zeit – idealerweise in einem jährlichen Rhythmus vom Fachbetrieb – geprüft, gepflegt und ggf. nachjustiert werden. 

Auf der sicheren Seite

Setzen Sie bei der fachgerechten Inspektion und Wartung Ihrer motorbetriebenen Türen und Tore auf einen Betrieb, der sich auskennt: Das Team von Lipphardt Metallbau aus Göttingen verfügt über reichlich Erfahrung, um einerseits den gesetzlichen Vorschriften voll zu entsprechen und notwendig werdende Arbeiten fachgerecht auszuführen und andererseits hinsichtlich Zeit und Kosten auf ein Minimum zu beschränken.

Wir bieten unseren Kunden in diesem Rahmen langfristige Wartungsverträge über drei oder über fünf Jahre an. Aufgrund der Preisbindung im Vertrag stellt dies die kostengünstigste Variante für unsere Auftraggeber dar und verschafft allen Beteiligten Planungssicherheit – und nicht zuletzt die nötige und gute Gewissheit, verantwortungsvoll zu handeln.

 

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Kontakt:

Lipphardt Metallbau GmbH & Co. KG
Benzstraße 2b
37083 Göttingen

Telefon: 0551-77777
Telefax: 0551-70 76 92 80
E - Mail: info@lipphardt-metallbau.de

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